Im Zusammenhang mit Genehmigungen des Bauausschusses kam es immer wieder zu differenzierten Auffassungen seitens der Vorgehensweise und der korrekten Rechtslage.
Zur Diskussion standen hierbei u.a. folgende Punkte:
- Einreichung von Beschlüsse
- Veröffentlichung von Schreiben
- Rechtliche Handhabung von amtlichem Schriftverkehr
Unser Parteimitglied Erich Schmidt bat bei der Kommunalaufsicht um Klärung und erhielt darauf folgendes Schreiben:
Die sich aus diesem Schreiben ergebenden Fragen und Ungereimtheiten wird wohl der Städte- und Gemeindebund klären müssen, zumal das letzte Wort mit der Kommunalaufsicht noch nicht gesprochen ist.
Aktueller Stand: 18.03.2011
Siehe auch in diesem Zusammenhang den Artikel in der HNA:

Aktueller Stand: 21.03.2011 |